Anwaltskanzlei Ernst Streicher


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Forderungen


  • Sie sind Gewerbetreibender und haben ausstehende Forderungen gegen Kunden oder möchten als Privatmann eine Forderung – egal aus welchem Rechtsgrund, beispielsweise Miete, Kfz-Kaufpreis oder etwa Darlehen – gegen den Schuldner durch-setzen? Auch dann ist es ratsam, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Wichtig ist es, dass Ihre Forderung schnell und kostengünstig tituliert wird, insbesondere dann, wenn Verjährung droht.
  • Sie haben erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten nun die Zwangsvollstreckung einleiten.
  • Sie sind nach erfolgreichem Abschluss eines Gerichtsverfahrens im Besitz eines Urteils, mit dem der Schuldner zur Zahlung verurteilt wurde und wollen nun endlich Geld sehen. Vielleicht liegt auch der erste erfolglose Vollstreckungsversuch länger zurück und Sie wissen, dass der Schuldner nun wieder zu Geld gekommen ist. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen weiter!

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